Bei Privataufträgen gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung. Die Vergütung bei Gerichtsaufträgen erfolgt im Rahmen des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes (JVEG).
Folgende Unterlagen/Angaben benötigen wir für die Erstellung eines Gutachtens:
Verkehrswertgutachten:
- Grundbuchauszug
- Baupläne (vom Baureferat bzw. Gemeinde)
- falls vermietet: Einnahmen-/Ausgabenaufstellung, Mietverträge, letzte Nebenkostenabrechnung
- Baubeschreibung, Flächenberechnungen, Verkaufsprospekt des Bauträgers
- Angaben über das Baujahr
- bei Eigentumswohnungen Wohngeldabrechnung, Grundrissplan, Protokoll der letzten Eigentümerversammlung, Teilungserklärung samt Nachträgen
Mietwertgutachten:
- Angaben bezüglich des Baujahrs, Wohnungsgröße und Zimmeranzahl
- bisher bezahlte Miete
- Mietvertrag (bei Sammelgutachten einen typischen Vertrag und Verträge mit Besonderheiten)
- falls vorhanden Grundrissplan
- Mietbegriff (Nettomiete, Teilinklusivmiete, Bruttokaltmiete)
- Zeitpunkt der letzten Mietanpassung/Neuvermietung